Praxis für Psychotherapie Hanna Endriß

Diplom-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Verhaltenstherapie

Therapieablauf

Wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie haben, rufen Sie mich bitte an und hinterlassen mir eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter. Wenn ich freie Kapazitäten habe, rufe ich Sie zurück, um eine Sprechstunde zu vereinbaren.

Die Gespräche dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt. In Einzelfällen sind Doppelsitzungen möglich, wenn es therapeutisch notwendig ist (z. B. für Expositionsübungen zur Angstbewältigung), oder zwei Sitzungen wöchentlich zur Stabilisierung in Krisen.

  1. Sprechstunde & Erstgespräch: Im ersten Gespräch interessiere ich mich vor allem für Ihr Anliegen und Ihre Ziele. Hier wird auch die Kostenübernahme besprochen und eingeleitet.
  2. Probatorische Sitzungen: Daran anschließend können bis zu zwei weitere Sprechstunden und insgesamt 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Problemanalyse (Entstehung und Aufrechterhaltung der Beschwerden) sowie der Erstellung eines individuellen Therapieplans.
  3. Therapiephase & Kontingente:
    • Akutbehandlung: Bei dringendem Behandlungsbedarf im Umfang von bis zu 12 Sitzungen.
    • Kurzzeittherapie: Beantragung bei der Krankenversicherung im Umfang von 12 Sitzungen.
    • Langzeittherapie: Beantragung im Umfang von 60 Sitzungen (bei Bedarf mit Verlängerungsoptionen).

Kostenübernahme & Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten der ambulanten Psychotherapie werden bei vorliegender Indikation von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bringen Sie zum ersten Sprechstundentermin bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Die Sprechstunden-Sitzungen, die probatorischen Sitzungen und die Akuttherapie werden antragsfrei erstattet. Danach wird gemeinsam mit der Therapeutin bei der Krankenkasse ein Antrag auf Genehmigung einer Kurz- oder Langzeittherapie gestellt.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) selbst zu tragen. In diesem Fall entfallen Formalitäten gegenüber den Krankenkassen.